Suppen-Recht

Nicht jedem ist bekannt, dass sich die Hersteller von Suppen und Soßen schon vor Jahrzehnten in einer Industrierichtlinie auf Mindestqualitätsstandards für einige ihrer wichtigsten Produkte verständigt haben. Man muss sie nicht kennen, um eine gute Suppe genießen zu können. Aber wer tiefer sch(l)ürfen möchte, kommt an der Richtlinie zur Beurteilung von Suppen und Soßen nicht vorbei; sie wurde zuletzt im Jahr 2015 umfassend überarbeitet und kommentiert:

Suppenrichtlinie 2015

Daneben gibt es Europäische Beurteilungsmerkmale für Brühen (Bouillons) und Consommés, die auch für klare Suppen gelten (denn die Begriffe „klare Fleischsuppe“ und „Fleischbrühe“ werden synonym verwendet):

Code of Practice for Bouillons and Consommés

Nach dem Anwendungsbereich der beiden Richtlinien ist die Unterscheidung zwischen Suppen und Brühen wesentlich, denn die Richtlinie zur Beurteilung von Suppen und Soßen gilt nicht für Brühen; hier sind als speziellere Norm vorrangig die Europäischen Beurteilungsmerkmale anzuwenden. Worin besteht also der Unterschied? Zugespitzt ausgedrückt: In der Verwendung von Bindemitteln, die bei der Herstellung von Brühen keine Verwendung finden, denn Brühen sind klare Flüssigkeiten (wobei auch eine gewisse Trübung aus einer Brühe nicht sofort eine Suppe macht).

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